Tarif: ZahnGesund 100
Gut weil: Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis: Nur 13,30 Euro pro Monat für 100 % Zahnersatz und 5.000 Euro KFO-Summe. Bei KIG 3-5 (wo die GKV mitzahlt) sind Sie damit optimal geschützt.
Jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange, und die kann 3.000 bis 7.000 Euro kosten. Die richtige Versicherung schützt Ihr Kind und Ihren Geldbeutel.
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Die häufigsten Fragen, von KIG-Einstufung bis zum richtigen Zeitpunkt.
Das hängt von der KIG-Einstufung ab. Bei KIG 1-2 (leichte Fehlstellungen) zahlt die gesetzliche Kasse nichts, die gesamten Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro tragen Sie selbst. Bei KIG 3-5 übernimmt die GKV die Regelversorgung, private Mehrkosten (z. B. für Keramik-Brackets oder Invisalign) von 1.500 bis 2.500 Euro bleiben.
Mit einer guten Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil auf einen Bruchteil. In unserer Beispielrechnung weiter unten sehen Sie: Bei einer 4.500-Euro-Zahnspange sparen Sie bis zu 2.759 Euro.
Zur Beispielrechnung →KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen, eine Skala von 1 bis 5, die den Schweregrad einer Zahnfehlstellung beschreibt. KIG 1-2 bedeutet leichte Fehlstellung: Die gesetzliche Kasse zahlt nichts, Sie tragen 100 % der Kosten selbst. KIG 3-5 bedeutet mittlere bis schwere Fehlstellung: Die GKV übernimmt die Regelversorgung.
Etwa 40 bis 50 Prozent der Kinder mit Zahnspange fallen in KIG 1-2. Deshalb ist es entscheidend, dass Ihre Versicherung auch KIG 1-2 abdeckt, sonst zahlen Sie im häufigsten Fall trotzdem alles selbst.
KIG im Detailvergleich →So früh wie möglich, idealerweise im Alter von 2 bis 3 Jahren. Der Grund: Sobald ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Behandlung empfiehlt, schließen die meisten Tarife die KFO-Leistung aus. Die Diagnose muss also nach Versicherungsabschluss erfolgen.
Alle drei empfohlenen Tarife haben keine Wartezeit — die Leistung beginnt ab Tag 1. Allerdings begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Jahren (z. B. max. 1.500 € im 1. Jahr). Je früher Sie abschließen, desto höher ist das verfügbare Budget, wenn Ihr Kind die Zahnspange braucht.
Zu den Tarifempfehlungen →Ja, jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange, und bei KIG 1-2 tragen Sie die vollen Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro selbst. Eine gute Versicherung kostet 13 bis 21 Euro pro Monat. Über 10 Jahre sind das 1.596 bis 2.488 Euro Beiträge, deutlich weniger als eine einzige Zahnspange.
Selbst bei KIG 3-5, wo die GKV die Regelversorgung übernimmt, bleiben private Mehrkosten von 1.500 bis 2.500 Euro für moderne Methoden. Unsere drei Empfehlungen decken beides ab.
Zur Beispielrechnung →Bei den meisten Tarifen ist es dann leider zu spät. Bereits angeratene KFO-Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gesundheitsfragen wie „Wurde eine kieferorthopädische Behandlung angeraten?" müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Deshalb der wichtigste Tipp: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor der Kieferorthopäde eine Diagnose stellt, am besten schon im Alter von 3 bis 5 Jahren.
Für Kinder gibt es drei entscheidende Kriterien: Erstens KFO-Erstattung für KIG 1-5, nicht nur KIG 3-5, denn bei KIG 1-2 zahlt die GKV nichts. Zweitens eine hohe KFO-Summenbegrenzung: mindestens 2.000 Euro, ideal 5.000 Euro. Drittens Prophylaxe (Zahnreinigung und Fissurenversiegelung) für die Kariesvorsorge.
Unsere drei Empfehlungen erfüllen alle drei Kriterien: UKV und Münchener Verein mit jeweils 5.000 Euro KFO-Summe, DFV mit 100 % Erstattung für KIG 1-5 und bester Zahnstaffel, UKV mit unbegrenzter Prophylaxe.
Zu den Tarifempfehlungen →Das hängt von der KIG-Einstufung ab. Bei KIG 1-2 (leichte Fehlstellungen) zahlt die gesetzliche Kasse nichts, die gesamten Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro tragen Sie selbst. Bei KIG 3-5 übernimmt die GKV die Regelversorgung, private Mehrkosten (z. B. für Keramik-Brackets oder Invisalign) von 1.500 bis 2.500 Euro bleiben.
Mit einer guten Zahnzusatzversicherung senken Sie Ihren Eigenanteil auf einen Bruchteil. In unserer Beispielrechnung weiter unten sehen Sie: Bei einer 4.500-Euro-Zahnspange sparen Sie bis zu 2.759 Euro.
KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen, eine Skala von 1 bis 5, die den Schweregrad einer Zahnfehlstellung beschreibt. KIG 1-2 bedeutet leichte Fehlstellung: Die gesetzliche Kasse zahlt nichts, Sie tragen 100 % der Kosten selbst. KIG 3-5 bedeutet mittlere bis schwere Fehlstellung: Die GKV übernimmt die Regelversorgung.
Etwa 40 bis 50 Prozent der Kinder mit Zahnspange fallen in KIG 1-2. Deshalb ist es entscheidend, dass Ihre Versicherung auch KIG 1-2 abdeckt, sonst zahlen Sie im häufigsten Fall trotzdem alles selbst.
So früh wie möglich, idealerweise im Alter von 2 bis 3 Jahren. Der Grund: Sobald ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Behandlung empfiehlt, schließen die meisten Tarife die KFO-Leistung aus. Die Diagnose muss also nach Versicherungsabschluss erfolgen.
Alle drei empfohlenen Tarife haben keine Wartezeit — die Leistung beginnt ab Tag 1. Allerdings begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Jahren (z. B. max. 1.500 € im 1. Jahr). Je früher Sie abschließen, desto höher ist das verfügbare Budget, wenn Ihr Kind die Zahnspange braucht.
Ja, jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange, und bei KIG 1-2 tragen Sie die vollen Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro selbst. Eine gute Versicherung kostet 13 bis 21 Euro pro Monat. Über 10 Jahre sind das 1.596 bis 2.488 Euro Beiträge, deutlich weniger als eine einzige Zahnspange.
Selbst bei KIG 3-5, wo die GKV die Regelversorgung übernimmt, bleiben private Mehrkosten von 1.500 bis 2.500 Euro für moderne Methoden. Unsere drei Empfehlungen decken beides ab.
Bei den meisten Tarifen ist es dann leider zu spät. Bereits angeratene KFO-Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gesundheitsfragen wie „Wurde eine kieferorthopädische Behandlung angeraten?" müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Deshalb der wichtigste Tipp: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor der Kieferorthopäde eine Diagnose stellt, am besten schon im Alter von 3 bis 5 Jahren.
Für Kinder gibt es drei entscheidende Kriterien: Erstens KFO-Erstattung für KIG 1-5, nicht nur KIG 3-5, denn bei KIG 1-2 zahlt die GKV nichts. Zweitens eine hohe KFO-Summenbegrenzung: mindestens 2.000 Euro, ideal 5.000 Euro. Drittens Prophylaxe (Zahnreinigung und Fissurenversiegelung) für die Kariesvorsorge.
Unsere drei Empfehlungen erfüllen alle drei Kriterien: UKV und Münchener Verein mit jeweils 5.000 Euro KFO-Summe, DFV mit 100 % Erstattung für KIG 1-5 und bester Zahnstaffel, UKV mit unbegrenzter Prophylaxe.
Ausgewählt nach KFO-Erstattung (KIG 1-5), Summenbegrenzung, Preis für 8-Jährige und Prophylaxe-Leistung. Alle drei Tarife decken auch leichte Fehlstellungen (KIG 1-2) ab.
Gut weil: Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis: Nur 13,30 Euro pro Monat für 100 % Zahnersatz und 5.000 Euro KFO-Summe. Bei KIG 3-5 (wo die GKV mitzahlt) sind Sie damit optimal geschützt.
Gut weil: 100 % Erstattung für alles: KFO (KIG 1-5), Zahnersatz und Zahnbehandlung bei nur 17,80 Euro pro Monat. Beste Zahnstaffel im Vergleich (1.750 Euro im 1. Jahr) und praktisch keine Gesundheitshürde.
Gut weil: 100 % Erstattung für KIG 1-5, unbegrenztes Budget für professionelle Zahnreinigung und 5.000 Euro KFO-Summe. Ideal für Eltern, die vollen KIG 1-2 Schutz mit maximaler Prophylaxe kombinieren wollen.
Alle Leistungen, Erstattungsstaffeln und Preise auf einen Blick.
| Leistung | Münchener Verein ZahnGesund 100 | DFV Zahnschutz Exklusiv 100 | UKV ZahnPRIVAT 100 |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz | 100% | 100% | 100% |
| Zahnbehandlung | 100% | 100% | 100% |
| Zahnreinigung | 200 €/Jahr | 200 €/Jahr | unbegrenzt |
| Bleaching | Ja | Ja | Ja |
| GOZ-Faktor | 3.5 | 3.5 | 3.5 |
| Aufbissschienen | 100% | 100% | 100% |
| Gesundheitsfragen | Ja (1) Fehlende Zähne (max. 4 erlaubt, ersetzte zählen nicht) | Ja (1) Herausnehmbare Prothese (Ausschlussgrund) | Ja (5) Fehlende Zähne (max. 1), laufende Behandlung, Parodontitis (2 Jahre), Schiene angeraten, KFO laufend/angeraten |
| Sofortschutz | Nein | Nein | Nein |
| Wartezeiten | Keine Wartezeit. Volle Leistung ab Tag 1. Zahnstaffel: Jahr 1 max. 1.500€, ab Jahr 5 unbegrenzt. Bei Zahnunfall: sofort unbegrenzt. | Keine Wartezeit. Leistung ab Tag 1. Zahnstaffel: Jahr 1 max. 1.750€, ab Jahr 5 unbegrenzt. Beste Zahnstaffel im Vergleich. | Keine Wartezeit. Leistung ab Tag 1. Zahnstaffel: Jahr 1 max. 1.000€, ab Jahr 4 unbegrenzt. Bei Zahnunfall: sofort unbegrenzt. |
| Erstattungsstaffel (max. pro Jahr) | |||
| Jahr 1 | 1.500€ | 1.750€ | 1.000€ |
| Jahr 2 | 3.000€ | 3.500€ | 3.000€ |
| Jahr 3 | 4.500€ | 5.250€ | 6.000€ |
| Jahr 4 | 6.000€ | 7.000€ | Unbegrenzt |
| Jahr 5+ | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| ab Preis | 13,30 € | 17,80 € | 20,73 € |
| Details | Details | Details | |
Individuelle Expertenberatung
„Viele Eltern fragen mich: Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Zahnzusatzversicherung? Meine Antwort: So früh wie möglich. Ich helfe Ihnen, den passenden Tarif für Ihr Kind zu finden.“
Sandra Meier
Zahnzusatzversicherungsexpertin
Was eine Versicherung bei einer typischen Zahnspange tatsächlich bringt, am Beispiel KIG 1-2.
Ihr Kind ist 10 Jahre alt und braucht eine feste Zahnspange wegen leichter Fehlstellung (KIG 1-2). Die Versicherung wurde mit 5 Jahren abgeschlossen, die Zahnstaffel ist längst abgelaufen.
Was Sie wissen sollten, bevor Sie sich entscheiden, kurz und ehrlich zusammengefasst.
Idealerweise im Alter von 2 bis 3 Jahren, also bevor ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung diagnostiziert. Sobald eine KFO-Behandlung empfohlen wurde, lehnen die meisten Versicherer den KFO-Schutz ab.
Unsere empfohlenen Tarife haben keine Wartezeit — die Leistung beginnt ab Tag 1. Allerdings begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung in den ersten Jahren. Schließen Sie die Versicherung am besten vor dem 5. Geburtstag ab, damit das volle Budget aufgebaut ist, bevor im Grundschulalter Fehlstellungen erkannt werden.
Der Münchener Verein bietet für Kinder von 0 bis 5 Jahren sogar einen Einstiegspreis von nur 1,50 Euro pro Monat.
KIG steht für Kieferorthopädische Indikationsgruppen und beschreibt den Schweregrad einer Zahnfehlstellung auf einer Skala von 1 bis 5. KIG 1-2 bedeutet leichte Fehlstellungen. Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts, die gesamten Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro tragen Sie selbst.
KIG 3-5 bedeutet mittlere bis schwere Fehlstellungen. Hier übernimmt die GKV die Regelversorgung (Basis-Zahnspange), allerdings mit 20 Prozent Eigenanteil, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet wird. Mehrkosten für moderne Methoden (Keramik-Brackets, Invisalign) zahlt die Kasse nicht.
Etwa 40 bis 50 Prozent aller KFO-Patienten fallen in KIG 1-2. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Versicherung auch KIG 1-2 abdeckt.
Nur bei KIG 3-5 (mittlere bis schwere Fehlstellungen). Die GKV übernimmt dann die Kosten der Regelversorgung, also eine einfache Metall-Zahnspange. Eltern zahlen zunächst 20 Prozent Eigenanteil (10 Prozent ab dem zweiten Kind), der nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet wird.
Bei KIG 1-2 (leichte Fehlstellungen) zahlt die Kasse nichts, Sie tragen die gesamten Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro selbst. Private Mehrkosten für hochwertige Brackets, Invisalign oder andere Extras werden grundsätzlich nicht von der GKV übernommen.
Gute Kinder-Tarife mit KFO-Schutz kosten zwischen 13 und 21 Euro pro Monat. Unsere drei Empfehlungen: Münchener Verein ZahnGesund 100 ab 13,30 Euro, DFV Zahnschutz Exklusiv 100 ab 17,80 Euro und UKV ZahnPRIVAT 100 ab 20,73 Euro (jeweils für ein 8-jähriges Kind).
Die Preise bleiben bei DFV und UKV stabil bis zum Alter von 19 Jahren. Beim Münchener Verein gibt es einen Preissprung von 1,50 Euro (0 bis 5 Jahre) auf 13,30 Euro ab dem 6. Geburtstag.
Zum Vergleich: Eine Zahnspange bei KIG 1-2 kostet 3.000 bis 7.000 Euro, die Versicherungsbeiträge über 10 Jahre betragen nur 1.596 bis 2.488 Euro.
Bei regulären Tarifen leider nicht. Die Gesundheitsfrage nach angeratener oder laufender KFO-Behandlung ist bei fast allen Versicherern ein Ausschlussgrund. Beantworten Sie diese Frage mit „Ja", wird der KFO-Schutz ausgeschlossen oder der Antrag abgelehnt.
Es gibt keine unserer drei Empfehlungen, die bereits angeratene KFO-Behandlungen regulär versichert. Deshalb ist der wichtigste Rat: Schließen Sie die Versicherung ab, bevor der Kieferorthopäde eine Diagnose stellt.
Ja — alle drei empfohlenen Tarife haben keine Wartezeit. Die Leistung beginnt ab Tag 1, auch für Kieferorthopädie. Was viele mit „Wartezeit" verwechseln, ist die Zahnstaffel: In den ersten Jahren ist die Gesamterstattung begrenzt (z. B. max. 1.500 € im ersten Jahr beim Münchener Verein, 1.750 € bei der DFV). Ab Jahr 4 oder 5 entfällt diese Begrenzung.
Wichtig: Auch ohne Wartezeit greifen Leistungsausschlüsse sofort — bereits diagnostizierte Fehlstellungen sind nicht versichert. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist daher entscheidender als die Frage nach der Wartezeit: Je früher, desto besser.
Ja, denn die Versicherung deckt weit mehr ab als nur Kieferorthopädie: professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung zur Kariesvorsorge, hochwertige Füllungen und Zahnunfälle. Ab dem 15. Geburtstag übernimmt die GKV keine Kunststoff-Füllungen mehr, dann wird die Versicherung auch für Zahnbehandlungen wichtig.
Außerdem wissen Sie heute noch nicht, ob Ihr Kind in 5 Jahren eine Zahnspange braucht. Die Versicherung ist eine Absicherung gegen ein Risiko, das jedes zweite Kind betrifft.